Ergänzungsleistungs-Revision per 1.1.2021 in Kraft gesetzt.

Eine EL-Revision wurde notwendig, weil sich zwischen 2000 und 2017 die Bezüge mehr als verdoppelt haben. Eine weitere Zunahme ist aufgrund der demografischen Entwicklung zu erwarten.

Für Personen die bereits EL beziehen, wird eine Übergangsfrist von drei Jahren gelten, sofern die Reform bei der betroffenen Person zu tieferen EL-Leistungen führen würde. Höhere Ansprüche werden ab sofort ausbezahlt.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Neben verschenktem Vermögen wird neu auch der persönliche Vermögensverzehr angerechnet. Dies ist der Fall bei Vermögen > CHF 100‘000 bei mehr als 10 % Verbrauch, bei < CHF 100‘000 liegt die Schwelle bei CHF 10‘000 jährlich.
  • Neu wird eine Rückerstattungspflicht durch die Erben eingeführt. Übersteigt das Erbe eines ehemaligen EL-Bezügers CHF 40‘000, ist der EL-Bezug rückerstattungspflichtig. Bei Ehepaaren erfolgt eine Rückerstattung beim Zweitverstorbenen.
  • Neu werden bei Heimbewohnern die effektiven Heimkosten bis zum Todestag vergütet und nicht mehr ein Monatsbetrag.
  • Stellenlose ab dem 58. Altersjahr können in der letzten Vorsorgeeinrichtung verbleiben, müssen allerdings selber für die Kosten aufkommen oder aber belassen das Alterskapital wie es ist.

Mehr Informationen zur EL-Reform sind auf der Homepage des BSV ersichtlich: www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/el/reformen-und-revisionen/

Vorsorgeauftrag

Gerade die grauen tristen Tage des Novembers lassen Gedanken über das Sterben und den Tod aufkommen. Selbstbestimmung nimmt dabei in der heutigen Zeit einen hohen Stellenwert ein. Das plötzliche Ableben von bekannten Persönlichkeiten wie This Jenny oder Gunter Sachs, lassen ein begleitetes Sterben nicht mehr als Tabuthema erscheinen.

Mindestens ebenso wichtig erscheint mir die Selbstbestimmung in schwierigen Lebenssituationen, bei welchen die Urteilsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nachgelassen hat.

Mit einem Vorsorgeauftrag kann jeder einzelne die ihm beistehende Person/en auswählen, die ihn/sie in heiklen Situationen und im Alltag vertreten soll. Der NZZ am Sonntag Artikel vom 13.11.2016 zeigt die Problematik und ein mögliches Vorgehen bestens auf.

Arbeitslos mit über 50

Ältere Arbeitslose finden nur mit Glück einen neuen Job, heisst es. Diese Aussage muss etwas Wahres haben, sonst würde sich der Bund nicht mit der Fachkräfte-Initiative für die Integration der Älteren in den Arbeitsmarkt einsetzen wie dies auch in diesem NZZ-Beitrag dargelegt wird.

 

Offensichtlich stehen wir im Vergleich zu anderen Ländern immer noch besser da. Dies sagt zumindest die Statistik. Spricht man jedoch mit Arbeitssuchen über 50 zeigt sich ein anderes Bild. Hunderte von Bewerbungen können vorgewiesen werden, an den Bewerbungsunterlagen liegt es nicht – woran sonst? Sind ältere Arbeitnehmer teurer, weil sie mehr Erfahrung mitbringen, höhere Gehaltsforderungen stellen oder die Vorsorgebeiträge zu hoch sind?

 

Liberale Ökonomen halten nichts von Schutzmassnahmen für ältere Arbeitnehmer. Sie nutzen nur jenen die noch einen Job haben. Notwendig wären Anpassungen bei den Sozialversicherungen, welche die Anstellung für Unternehmen deutlich attraktiver machen würde. Die Staffelung der mit dem Alter immer teurer werdenden Pensionskassenbeiträge sollte abgeschafft werden.

 

Was bedeutet dies für meine eigene Arbeitssituation? Ein Polster in der freien Vorsorge schaffen kann sicher nicht falsch sein!

 

vergessene BVG-Gelder

Wer hat in den letzten 30 Jahren nicht seinen Arbeitsplatz gewechselt. Grad bei kurzen Anstellungen ist unter Umständen der Transfer der BVG-Gelder vergessen gegangen. Werden die Angaben der neuen BVG-Einrichtung nicht innerhalb zweier Jahre gemeldet, werden die Gelder an die BVG-Auffangeinrichtung überwiesen. Diese wiederum hat nicht die Möglichkeit sämtlichen Eingängen nachzugehen. Das heisst Gelder werden angehäuft.

Es kann deshalb unter Umständen Sinn machen, sich bei der Zentralstelle 2. Säule nach eigenen BVG-Guthaben zu erkundigen. Auf der Homepage ist das genaue Vorgehen erklärt.