Wer hat in den letzten 30 Jahren nicht seinen Arbeitsplatz gewechselt. Grad bei kurzen Anstellungen ist unter Umständen der Transfer der BVG-Gelder vergessen gegangen. Werden die Angaben der neuen BVG-Einrichtung nicht innerhalb zweier Jahre gemeldet, werden die Gelder an die BVG-Auffangeinrichtung überwiesen. Diese wiederum hat nicht die Möglichkeit sämtlichen Eingängen nachzugehen. Das heisst Gelder werden angehäuft.
Es kann deshalb unter Umständen Sinn machen, sich bei der Zentralstelle 2. Säule nach eigenen BVG-Guthaben zu erkundigen. Auf der Homepage ist das genaue Vorgehen erklärt.